Hausordnung der Realschule an der Josefskirche
VERHALTEN AUF DEM SCHULWEG
1. Zweiräder sind abgeschlossen an den vorgesehenen Stellen zu parken und ordnungsgemäß zu sichern.
2. Für Fahrzeuge und Zubehör wird nicht gehaftet.
3. Auf dem Schulgrundstück und allen Gehwegen müssen die Zweiräder geschoben werden.
4. Alle Fahrzeuge haben verkehrssicher und in technisch einwandfreiem Zustand zu sein.
5. Verunreinigungen durch Motorfahrzeuge (Öl) sind aus Sicherheitsgründen umgehend zu beseitigen.
VERHALTEN AUF DEM SCHULGELÄNDE
1. Auf dem Schulhof verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler so, dass weder sie selbst noch andere gefährdet oder geschädigt werden.
2. Die Anlagen und Anpflanzungen prägen das äußere Bild unserer Schule und sollen deswegen von allen pfleglich behandelt werden.
3. Auf die Anwohner ist Rücksicht zu nehmen.
VERHALTEN IM SCHULGEBÄUDE
1. Die pflegliche Behandlung der Schulräume und ihres Mobiliars ist für alle selbstverständlich. Dazu gehören auch die Schließfächer, die sich auf den Fluren befinden.
2. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, der Unterrichtsraum wird ausgefegt, die Tafel gereinigt und die Fenster werden geschlossen.
3. Die Toiletten werden sauber gehalten. Sie sind keine Aufenthaltsräume.
4. Die Schülerinnen und Schüler sind für Personen- und Sachschäden, die sie schuldhaft verursachen, verantwortlich und haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Disziplinarmaßnahmen bleiben gemäß Schulgesetz in Einzelfällen vorbehalten. Jeder ist für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich.
5. Am Ende der Großen Pause werden das Schulgelände und das Gebäude durch die eingeteilten Schülerinnen und Schüler von Unrat gesäubert.
6. Für Beschädigungen oder Verlust von Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
ALLGEMEINES
1. Gegenstände und Kleidungsstücke, die andere gefährden können, sind verboten.
2. In der Turnhalle werden nur Turnschuhe getragen, deren Sohlen nicht abfärben und die nicht als Straßenschuhe dienen.
Schulordnung der Realschule an der Josefskirche
SINN DER SCHULORDNUNG
In unserer Schule, in der Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer zusammenarbeiten, verlangt die Gemeinschaft die Einhaltung einer bestimmten Ordnung. Diese soll den geregelten Ablauf des Schullebens sichern. Sie verlangt demokratisches und soziales Verhalten und ist für alle verpflichtend.
I. VERHALTEN AUF DEM SCHULWEG
1. Die Verkehrsregeln sind sorgfältig zu beachten.
2. Jeder verhält sich so, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
3. Dies gilt für das Verhalten als Fußgänger, in öffentlichen Verkehrsmitteln und für alle, die mit dem eigenen Fahrzeug zur Schule kommen.
4. Auch der Schulweg ist sauber zu halten.
5. Das Schulgelände ist auf dem kürzesten und sichersten Weg zu erreichen. Es darf erst nach dem Unterricht verlassen werden.
II. VERHALTEN AUF DEM SCHULGELÄNDE
1. Zutritt zum Schulgelände und Schulgebäude haben nur die der Schule angehörigen Schülerinnen und Schüler oder solche Personen, die sich vorher im Sekretariat angemeldet haben. Zur ersten Stunde ist Einlass ab 7.30 Uhr, zu den folgenden Stunden fünf Minuten vor Beginn des Unterrichts. Wartende Schülerinnen und Schüler nehmen in jedem Fall Rücksicht auf den laufenden Unterricht.
2. Bei Beginn des Unterrichts begeben sich die Schülerinnen und Schüler, ohne zu rennen, auf dem schnellsten Weg in die Unterrichtsräume.
3. Alle Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallbehälter. (Trennung beachten!)
4. Zum Ballspielen dürfen nur leichte Bälle verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden.
5. Nach Schulschluss sind die Klassenbücher im Sekretariat abzugeben.
III. VERHALTEN IM SCHULGEBÄUDE
1. Jeder ist verantwortlich für Ruhe, Ordnung, Disziplin und Sauberkeit
2. Nach dem Läuten zum Unterricht geht jeder an seinen Platz, stellt die benötigten Unterrichtsmaterialien zusammen und bereitet sich auf die folgende Stunde vor: Vor den Unterrichtsräumen halten sich keine Schülerinnen und Schüler auf.
3. Klassen, die in einem Fachraum Unterricht haben, halten sich ruhig davor auf.
4. Es ist ein Sicherheitsabstand zum Geländer einzuhalten.
5. Kaugummi kauen ist im Schulgebäude nicht erlaubt, damit Verschmutzungen vermieden werden.
6. Kopfbedeckungen werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.
7. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schülerinnen und Schüler sofort das Schulgebäude und -gelände. Über Ausnahmen entscheiden die Schulleitung bzw. Lehrerinnen und Lehrer.
8. Der Gebrauch elektronischer Geräte ist nicht gestattet. Über Ausnahmen wird im Einzelfall entschieden. Nichtbeachtung dieser Regel hat zur Folge, dass das entsprechende Gerät komplett eingesammelt und im Sekretariat hinterlegt wird, bis die Erziehungsberechtigten es abholen. Nicht abgeholte Geräte werden freitags nach dem Unterricht wieder ausgehändigt. *Sogenannte Smartwatches sind in der Schule verboten.
9. Essen und Trinken im Unterricht sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme können Lehrerinnen/ Lehrer bei extremen Witterungsverhältnissen erteilen.
IV. VERHALTEN IN DEN PAUSEN
1. Während der kurzen Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Lehrer- oder Fachraum.
2. In den großen Pausen begeben sie sich unverzüglich auf den Schulhof. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung bzw. die aufsichtführende Lehrperson.
3. In Ausnahmefällen kann die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer gestatten, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler sich während der großen Pausen in einem zugewiesenen Raum aufhält.
4. Findet zur 3. bzw. 6. Stunde ein Raumwechsel statt, so werden die Taschen entweder auf den Schulhof mitgenommen oder an der Wand entlang des Flurs vor dem Unterrichtsraum abgestellt. Auf keinen Fall gehören sie ins Treppenhaus.
5. Grundsätzlich gilt: Der Raum, in dem nach der großen Pause der Unterricht stattfindet, wird vor der Pause nicht betreten. Zu Beginn der großen Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in Richtung Erdgeschoss.
V. ALLGEMEINES
1. Das Rauchen ist den Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände, dem Schulweg und bei allen Schulveranstaltungen gemäß Schulgesetz und Nichtraucherschutzgesetz verboten.
2. Der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas ist verboten.
3. Ohne die Erlaubnis einer Lehrperson darf keine Schülerin und kein Schüler während der Unterrichtszeit und der Pausen das Schulgelände verlassen.
4. Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters, der Lehrpersonen, der Sekretärin, der Mitarbeiter des Sonderpädagogischen Arbeitskreises, des Hausmeisters und der aufsichtführenden Schülerinnen und Schüler ist Folge zu leisten.
5. Mit der Aufnahme in die Schule erkennen die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten diese Haus- und Schulordnung an.