1. Sinn und Aufgabe des Praktikums
Nach dem Erlass des Kultusministers vom 29.06.78 sind in der Oberstufe der Realschule Schülerpraktika vorgesehen.
Ziel dieser Praktika ist es, den Schülern Einblick in die Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln und ihnen aufgrund eigener Erfahrungen eine kritisch-produktive Auseinandersetzung mit diesen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Da das Praktikum weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt entfällt eine Vergütung.
2. Gesetzliche Bestimmungen
2.1 Jugendarbeitsschutzgesetz
Nach dem Erlass des Kultusministers von 07.02.70 ist das Praktikum Unterrichtsveranstaltung und fällt unter die Ausnahmebestimmung des §1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Hieraus ergibt sich, dass bei der Teilnahme an einem Praktikum nicht das Alter, sondern die Zugehörigkeit des Schülers zu der Klasse, in der das Praktikum durchgeführt wird, maßgebend ist. Die Arbeitszeit der Schüler darf in der Regel bis zu 35 Stunden in der Woche betragen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
2.2 Versicherungsschutz
Die Schüler unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung (durch die Schule). Aus diesem Grund werden die Praktika dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet. Bei Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Praktikanten entstehen können, besteht Haftpflichtversicherungsschutz durch den Schulträger. Das Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb des Betriebes ist verboten.
3. Durchführung
3.1 Die Betriebe werden gebeten, für die Durchführung des Praktikums einen verantwortlichen Betreuer zu benennen, mit dem die Schule Kontakt halten kann. Er wählt –nach Möglichkeit mit den beteiligten Lehrern – geeignete Arbeitsplätze aus. Während des Praktikums besucht der betreuende Lehrer den Betrieb in der Regel zweimal.
3.2 Vor Beginn des Praktikums stellen sich die Schüler auf Wunsch im Betrieb vor. Die Schüler werden nach Möglichkeit zeitlich und arbeitsmäßig so eingesetzt wie Auszubildende. Die Schüler werden unverzüglich und wiederholt über die Unfallbestimmungen des Betriebes unterrichtet und unterliegen der Betriebsordnung. Bei Verstößen durch Schüler setzen sich die Betreuer mit der Schule sofort in Verbindung.
4. Auswertung
Die Erfahrungen der Praktikanten sollen später im Unterricht auswertet werden. Die Schüler erhalten darum vor Beginn bestimmte Aufgaben zugewiesen (Festhalten von Beobachtungen, Bearbeitung eines Fragebogens, Abfassen von Berichten...). Bei der Lösung der gestellten Aufgaben ist die Hilfe der Betreuer erwünscht.