Anmeldetermine für die Klasse 5

Einschulung zum Schuljahr 2025/2026

 

Termine

 

Infotag für Grundschülerinnen und Grundschüler (Tag der offenen Tür):

  • 30.11.24 (10.00 bis 14.00 Uhr)

Infoabend für Grundschuleltern:

  • 16.01.25 (19.00 Uhr)

Anmeldetermine:

  • 21.02.25 (12.00 bis 16.00 Uhr)
  • 22.02.25 (10.00 bis 14.00 Uhr)
  • 24.02.25 (13.00 bis 18.00 Uhr)
  • 25.02.25 (13.00 bis 18.00 Uhr)
  • 26.02.25 (13.00 bis 16.00 Uhr)
  • 05.03.25 (13.00 bis 18.00 Uhr)
  • 06.03.25 (13.00 bis 16.00 Uhr)
  • 12.03.25 (13.00 bis 18.00 Uhr)

 

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.

  • Tel: 02162-31330
  • Mail: info@rs-josefskirche.de

Zur Anmeldung bitte diese Dokumente mitbringen:

  • Anmeldebogen (möglichst ausgefüllt)
  • Zeugniskopie
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Anmeldebescheinigung der Grundschule
  • bei Alleinerziehenden: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
  • Nachweis über eine Masernschutzimpfung (z.B. Impfpass) oder ärztliche Bescheinigung über einen bestehenden Immunschutz*
Download
Anmeldebogen
Anmeldebogen Klasse 5(1).docx
Microsoft Word Dokument 17.0 KB

Die Realschule stellt sich vor


Informationen zur Realschule im Überblick

Download
Flyer 23/24
Flyer 23_24 neu.pdf
Adobe Acrobat Dokument 860.9 KB

*Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148 ff.)

Betroffen sind alle Personen, die ab dem 01. Januar 1971 geboren sind und nicht nur vorübergehend in Schule tätig sind oder dort betreut werden. Hierzu zählen neben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Referendaren und LABG-Praktikanten auch alle Personen, die für andere Anstellungsträger in Schulen tätig sind (z.B. Sekretärinnen, Hausmeister, Sozialarbeiter, OGS-Personal). Ab dem 01. März 2020 besteht die Verpflichtung, Nachweise z.B. über den Impfschutz aller (!) dieser Personen nachzuhalten. Kann eine im Schulbereich tätige Person oder eine Schülerin oder ein Schüler keinen der nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen, so ist das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen: (1) Nachweis über einen angemessenen Impfschutz. Dieser erfolgt regelmäßig über eine Impfdokumentation (in der Regel ist das ein Impfausweis oder Impfpass) oder (2) Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutz. Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand in früherer Zeit bereits an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Anti-Körper verfügt.